Die EGH und ihre meist gestellte Fragen (FAQ Frequently Asked Questions)

Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten! (Schulweisheit)

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Wer nicht fragt, bleibt dumm!

Info: Die Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) hat nach Protesten der Bauwirtschaft im aktuellen Entwurf der Norm DIN VDE 0100-420 lediglich eine Empfehlung zum Einbau von Brandschutzschaltern, sogenannten Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDD), aufgenommen.
Info AFDD EGH Projekt
Info:  Mit der Modernisierung des Wohnungseigentümergesetzes hat der Gesetzgeber erste Wege zur dringenden Klärung der Veranwortlichkeiten bei Ladestationen beschrittem. Jedoch viele Fragen bleiben. EGH Projekt versucht in knappen Ausführungen Entscheidern konkretes  Wissen zum Sachverhalt zu vermitteln.
Info E Ladestation EGH Projekt
  • Reicht es aus die Balkonsteckdosen durch Steckdosen mit integriertem FI-Schutzschalter (RCDs) zu erneuern?

    Beim Belassen des elektrischen Bestandes und Nichterhöhung der Anzahl der Betriebsmittel in der Anlage wäre es sogar bei vorhandener klassischer Nullung möglich, eine Sanierung der Balkonsteckdose mit einer einfachen Schuko-Steckdose im Schutzgrad IP 44 vorzunehmen. 


    Gegen den Einbau einer Steckdose mit integriertem Fehlerstromschutzschalter ist fachlich nichts einzuwenden, da sogar eine höherwertigere Schutzmaßnahme am Betriebsmittel eingebaut wird.

     

    Nach Abschluß der Sanierung entspricht die unveränderte elektrische Anlage dann dem Stand der Technik zum Zeitpunkt ihrer Errichtung und kann als „Oldtimer“ ohne Bedenken weiter betrieben werden. 


    Sie entspricht aber nicht dem aktuellen Stand der Technik! Insbesondere nicht, wenn die Anlage davor außer Betrieb und wieder in Betrieb gesetzt werden muß. Daran ändert auch nichts der gutgemeinte höherwertigere Einbau von Steckdosen mit integriertem Fehlerstromschutzschalter. 


    In der aktuellen DIN VDE 0100-410 ist gefordert:


    ... zusätzlichen Schutz durch Fehlerstrom- Schutzeinrichtungen (RCDs) ... für alle Steckdosenstromkreise im Laienbereich und für alle Endstromkreise im Außenbereich.


    Es ist wie im Volksmund: Eine Schwalbe allein macht eben noch keinen Frühling und eine Steckdose allein keinen Stromkreis. Zu einem Stromkreis gehören Kabel, Klemmen und Sicherung. 


    Allein der Einbau von Steckdosen mit integriertem RCD ist darum in diesem Fall nicht ausreichend und stellt eine Abweichung vom anerkannten Stand der Technik dar.    


  • Muß ich als Vermieter meine Elektroanlage prüfen lassen?

    Der Vermieter ist gesetzlich nicht verpflichtet, die Elektroinstallation regelmäßig einer Prüfung zu unterziehen. Er hat jedoch bei konkreten Hinweisen eine Überprüfung vorzunehmen. Das können Unregelmäßigkeiten beim Betrieb sein, wie z. B. häufiges Auslösen des FI-Schalters. 

    Die DIN VDE 0105 bestimmt, daß elektrische Anlagen in geeigneten Zeitabständen geprüft werden müssen, gibt aber keine festen Prüfintervalle vor. Laut VBG 4 § 5 sind ortsfeste elektrische Anlagen zumindest alle vier Jahre durch eine Elektrofachkraft auf ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen. Der Zentralverband hat ermittelt, dass Gebäude aus den Jahren 1948 bis 1979 am schlechtesten abschneiden. Die Initiative Elektro+ fordert deshalb, dass der Zustand der Elektroinstallation bei jedem Eigentümer- und Mieterwechsel von einem Fachmann überprüft wird. Zum Beispiel durch den sogenannten E-Check. Außerdem fordert sie, dass Anlagen nach spätestens 40 Jahren erneuert und dem Stand der Technik angepasst werden.  Als Elektro-Laie ist es immer ratsam, EGH zu fragen und dieses durch deren Fachleute beurteilen zu lassen!

  • Wie sind die Wartungsintervalle bei der Elektroanlage?

    Seit dem Inkrafttreten der VDE 0105 Teil 100 von 1997 sind die Anlagen in privaten Bereichen nicht mehr von der Prüfpflicht ausgenommen.  Die Fristen für die Wiederholung sind für den gewerblichen und öffentlichen Bereich nach einer Gefährdungsanalyse entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) festzulegen oder den berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen BGV A3 bzw. DGUV Vorschrift 4 als Richtwerte zu entnehmen. Bei elektrischen Anlagen wie Steckdosen, Leuchten oder Unterverteilungen und ortsfesten Betriebsmitteln wie Klimaanlagen sind für die Prüfung ebenfalls regelmäßige Fristen angezeigt im Abstand von mindestens 4 Jahren.  Dies gilt allerdings nur, solange sie sich nicht in einem sensiblen Umfeld wie in feuchten oder nassen Bereichen befinden. In diesem Fall müsste ebenfalls mindestens jährlich eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 durchgeführt werden.  Bei einem Wartungsvertrag überwacht EGH die Fristen automatisch! 

  • Muß ich meine Sicherheitstechnik trotz Wartungsvertrag prüfen lassen?

    Es kommt auf die Baugenehmigung an. Handelt es sich um eine baurechtliche Anordnung? Ja? Dann ist das geregelt in der jeweiligen Landesbauordnung TPrüfVo.  Wenn nicht, sind die  erforderlichen Prüfungen und Wartungen von Notleuchten lt.  ArbStättV §4 (3) gefordert: "Der Arbeitgeber hat Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren, insbesondere Sicherheitsbeleuchtungen […] in regelmäßigen Abständen sachgerecht zu warten und auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen."

    Die EGH wartet ihre sicherheitstechnische Anlage.

  • Ich denke, ich habe auf meine Anlage Bestandsschutz?

    Es gibt keinen Bestandsschutz. Das Wort stammt offenbar aus Grimms Märchen! Nur weil etwas technisch Falsches alt ist,  bleibt es immer falsch! Alter schützt vor Dummheit nicht und heilt keine Fehler! Es gibt immer nur den jeweiligen Stand der Technik in seiner Epoche. Ein Oldtimer muß nicht die heutige Abgasnorm erfüllen. Er kann so bleiben wie er gebaut wurde.

  • Warum soll ich die Rauchmelder schon wieder erneuern lassen?

    Die DIN 14675 schreibt vor, dass für baurechtlich geforderte Brandmeldeanlagen ein Austausch punktförmiger Rauchmelder in definierten Zeiträumen zu erfolgen hat:


    • Nach fünf Jahren für automatische Melder ohne Messwertnachführung beziehungsweise ohne Verschmutzungskompensation, wenn die Einhaltung der Ansprechschwelle bei der Überprüfung vor Ort nicht festgestellt werden kann
    • Nach acht Jahren für automatische Melder mit einer mikroprozessorgesteuerten Messwertnachführung oder Verschmutzungskompensation, wenn die Einhaltung der Ansprechschwelle bei der Überprüfung vor Ort nicht festgestellt werden kann.

    Punkt- oder linienförmige Wärmemelder unterliegen hingegen keinen Tauschfristen, da eine Kontamination durch Verschmutzung keinen Einfluss auf die Funktion dieser Detektoren hat. Auch Handfeuermelder (früher als nichtautomatische Melder bezeichnet) unterliegen keinem rechtlich geregelten Tauschzyklus, wenn ihre Funktion bei den turnusmäßigen Instandhaltungsmaßnahmen nachgewiesen werden kann. Doch auch bei modernen Rauchmeldern oder Rauchansaugsystemen sind die mikroprozessorgesteuerten Kompensationsmaßnahmen nur bis zu einem bestimmten Grenzwert wirksam.


    Die DIN 14676 schreibt vor, dass  Rauchwarnmelder spätestens 10 Jahren (+ 6 Monate) nach der erstmaligen Inbetriebnahme ausgetauscht werden müssen.


  • Was ist denn der Eigenverbrauch bei Photovoltaik Anlagen?

    Sie können sich mit Eigenverbrauch von allen Steuerpflichten befreien. Wenn Sie Ihren Strom nicht verkaufen, sondern ausschließlich selbst verbrauchen.  Ihre PV Anlage ist  Ihre rein private Angelegenheit. Hohe Eigenverbrauchsquoten sind  auch ohne Batteriespeicher möglich, wenn die Photovoltaikanlage klein ist und nur einen Bruchteil Ihres Strombedarfs decken. Betreiben Sie die Anlage als Inselsystem – also ohne sie mit dem Stromnetz zu verbinden – besteht nicht einmal die Möglichkeit, Strom über das öffentliche Netz zu verkaufen.  Keine Einkommensteuer zahlen Sie dann, wenn Sie Ihrem Finanzamt glaubhaft machen, dass Sie die Anlage als Liebhaberei betreiben. Sie müssen lediglich darlegen, dass Sie über einen längeren Zeitraum keinen Gewinn mit ihr erwirtschaften. Gern rechnet EGH dafür Ihnen Ihr Beispiel durch.

  • Warum geht der Universaldimmer nicht für meine neuen LED Leuchten?

    Universaldimmer haben meist ein Problem mit dem Dimmen von LED Lampen, da sie eine höhere Mindestlast aufweisen. Universaldimmer sind für Halogen- oder Glühlampen geeignet. Sie können damit auch alle 12 Volt Systeme dimmen, wenn diese einen dimmbaren elektronischen Trafo haben. LEDs sind elektronische Bauteile, die wenig Strom verbrauchen und erst zu Leuchten beginnen, wenn eine gewisse Mindestspannung vorhanden ist (1,2 Volt bei Infrarot-LED und bis zu 4 Volt bei Ultraviolett-LED).

    Bei LED wird zudem nicht das Leuchtmittel gedimmt, sondern die Elektronik. Diese Elektronik von LED Leuchtmittel arbeitet jedoch mit Gleichstrom. Daher muss die Wechselspannung vom 230 Volt Netz, erst in Gleichstrom umgewandelt werden um dann die Elektronik der LEDs zu Dimmen. Hinweis: Vor dem Lampenkauf auf die Dimmbarbeit achten oder einfach vorher EGH fragen!

  • Muß hinter der Unterverteilung eine Metallplatte eingebaut werden?

    Die Norm DIN 18015-3:2016-09 fordert im Abs. 5 „Anordnung der Betriebsmittel“ u. a.: 


    „Werden größere Betriebsmittel, z. B. Stromkreisverteiler, in Wänden installiert, ist eine Restwandstärke von mindestens 6 cm zu berücksichtigen, d. h. einzuhalten.“


    Kann die Restwanddicke von 6 cm nicht eingehalten werden, muss der Schutz anderweitig hergestellt werden. Bei nachträglichen Ausbauten, dem Aufhängen von Bildern oder auch Dekorationen (von Facharbeitern oder Laien) an den Rückseiten der Wände besteht die Gefahr des unbeabsichtigten Durchbohrens der Kastenwände und folglich eine Unfallgefahr. Auch ist nicht auszuschließen, daß dicht unter der Wandoberfläche verlaufende Hauptleitungen, die der Stromversorgung der Kästen dienen, mit Bohrern oder Nägeln erreicht werden können.

    Zu dieser Problematik werden in der Norm DIN 18015-3:2016-09 unter Punkt 5 Ausnahmen eindeutig definiert:


    „Von den festgelegten Installationszonen darf nur in Fertigbauteilen abgewichen werden. Dies gilt nur unter der Voraussetzung, dass eine Überdeckung der Leitungen von mind. 6 cm sichergestellt ist oder die Leitungen in ausreichend großen Hohlräumen so verlegt sind, dass sie ggf. ausweichen können.“

  • Muß über der Unterverteilung ein Sturz eingebaut werden?

    Bei tragenden Wänden ja. Doch es kommt auf die Beschaffenheit der Wand an.  Grundsätzlich ist in jeder Öffnung einer  tragenden Mauerwand ein Sturz einzubauen. Doch es muß nicht immer ein Betonsturz sein, ein einfacher Kantholz oder auch gemauerter Sturz ist statische Überdeckung genug. Bei einer im Verband (Kopf - und Läuferschicht) gemauerten Wand reichen zwei dicke Moniereisen.

    Bei verbliebenen Zweifeln: Ein Lastdreieck drüber zeichnen. Wieviel Platz bleibt bis zur Decke? Entspannung! Eine UP-Unterverteilung hat in der Regel eine Tiefe von 11 cm. und eine Breite vom 36 cm. bei 12 Teilungseinheiten. Die Höhe, ob 36 oder 48 TE ist zur Beantwortung der Frage überhaupt nicht maßgebend!


  • Dürfen Leitungen auf der Bodenplatte verlegt werden?

    Grundsätzlich darf nach DIN 18015-3 alles auf der Rohdecke, also zwischen Dämmung und Trittschutz verlegt werden.  Der einzige Unterschied zwischen Decke und Bodenplatte besteht darin, dass auf die Bodenplatte evtl. eine Bauwerksabdichtung nach DIN 18195 aufgebracht wird. Diese darf dann nicht durch die Leitungsbefestigungen beschädigt werden. Insofern ist die Verlegung zulässig, wenn die Installlationszonen eingehalten weden. Die Leitungen sind in einem Korridor von 30 cm Breite im Abstand von 20 cm von der Wand zu verlegen. Zu den Leitungen von anderen Gewerken ist der Mindestabstand von 20 cm einzuhalten. Hintergrund dieser Forderung ist, daß die Stabilität des späteren Estrichs nicht beeinträchtigt wird. Bei der Leitungsverlegung im Fußbodenaufbau zwischen der Wärmedämmung ist weiterhin zu bedenken, dass hier die Verlegeart A2 (Verlegung in wärmegedämmten Wänden) anzuwenden ist. Dadurch sowie durch die Verlegung in einem Bündel ergeben sich zum Teil geringe
    Belastbarkeiten der Leitungen, das ist bei der Dimensionierung der Querschnitte zu beachten! 

  • Hilfe - mein Nulleiter ist gar nicht Null, sondern führt Strom!

    Keine Panik! Das ist Physik DDR 8. Klasse. Herrscht symmetrische Belastung, d. h. haben die von den drei Außenleitern zum Neutralleiter fließenden Ströme gleiche Größe und keine Phasenverschiebung gegenüber der Spannung oder gleichen Phasenverschiebungswinkel, dann heben sie sich gegenseitig auf, so dass der Neutralleiter stromlos ist. Weicht einer der drei Ströme ausschließlich in der Größe (nicht hinsichtlich des Phasenverschiebungswinkels) von den beiden anderen Strömen ab, so fließt im Neutralleiter ein Strom von der Größe dieser Differenz.


    Das gilt jedoch nur für die Grundschwingung des Wechselstroms, nicht für Oberschwingungsströme (bei vielen LED Treibern oder Frequenzumformern). 


    Alle Oberschwingungsströme, deren Ordnungszahl durch drei teilbar ist, addieren sich im Neutralleiter. Von ihnen ist im Allgemeinen der Oberschwingungsstrom 3. Ordnung besonders stark. Bei einem hohen Anteil solcher Oberschwingungsströme kann der Strom im Neutralleiter darum sogar größer als in den Außenleitern sein. 

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