Neues aus der EGH Welt

 Was dabei zu bedenken ist.
von Stephan Komp 28 Feb., 2024
Das Gute zuerst: Nachtspeicherheizungen haben dauerhaften Bestandsschutz. Betroffen sind von der am 1. Januar 204 in Kraft gegangenen Novellierung alle Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen mit der Inbetriebnahme ab dem 01.01.2024. Steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a EnWG sind folgende Geräte mit einer elektrischen Leistung über 4,2 kW: private Ladeeinrichtungen bzw. Wallboxen Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie (Batteriespeicher) Wärmepumpenheizungen inkl. Zusatz- oder Notheizungen (z. B. Heizstäbe) Anlagen zur Raumkühlung (Klimageräte) Hinweis: Mehrere Wärmepumpen oder Klimageräte an einem Netzanschluss, die in Summe 4,2 kW überschreiten, sind ebenfalls von der Neuregelung des § 14a EnWG betroffen. Maßgeblich für die 4,2 kW-Grenze ist die elektrische Anschlussleistung (nicht die Heizleistung einer Wärmepumpe bzw. nicht die Kühlleistung eines Klimageräts). Wer also bereits vor dem 01.01.2024 eine Wärmepumpe, Ladeeinrichtung oder einen Batteriespeicher ohne
von Stephan Komp 13 Jan., 2024
In der HarthArena fand unter dem Motto "you can do everything" der jährlich stark frequentierte Berufsinformationstag (BIT) statt, an dem die EGH unter der erfahrenen Standleitung von Herrn Andreas Striegler teilnahm. Im Bild im Gespräch von links EGH Azubi Nick Lehmann neben Frau Maria Köhler, Herr Andreas Striegler neben Frau Prokuristin Katrin Hammer und Azubi Pascal Mühlstädt. Allen Beteiligten gilt ein besonderer Dank für eine gelungene Veranstaltung.
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